Gutachten zur Standorteignung von F2E für eine sichere Windparkplanung

Überblick über das Prüfverfahren zur Standorteignung von WEAIn einem Gutachten zur Standorteignung (früher Turbulenzgutachten) wird die für jede Windenergieanlage (WEA) vorhandene Typenprüfung den konkreten Bedingungen am Standort der WEA gegenübergestellt.

Voraussetzung: Typenprüfung für die Windenergieanlage 

Inhalt der Typenprüfung ist der Nachweis der Standsicherheit von Turm und Gründung einer WEA. Dieser Nachweis wird im Auftrag des WEA-Herstellers nach der jeweils gültigen DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle geführt.

Hierzu definiert die DIBt-Richtlinie Windzonen in Abhängigkeit von Windgeschwindigkeit und Turbulenzparametern, welche die meisten Anwendungsfälle erfassen sollen, jedoch keinen spezifischen Standort exakt abbilden. Auf Basis der Windbedingungen in der entsprechenden Windzone werden anschließend die Auslegungslasten der WEA durch den Hersteller ermittelt und im Rahmen der Typenprüfung  bei der Zertifizierungsstelle eingereicht.

Die Zertifizierungsstelle prüft und bestätigt das vom Hersteller verwendete Modell und die Berechnungsergebnisse durch unabhängige Berechnungen im Rahmen dieser Typenprüfung.

Das Gutachten zur Standorteignung

Im konkreten Einzelfall ist die Anwendbarkeit der Typenprüfung für eine WEA an einem bestimmten Standort nachzuweisen. Insbesondere ist zu untersuchen, ob es durch lokale Turbulenzerhöhungen infolge der Einflüsse benachbarter WEA zu Überschreitungen kommt (Gutachten zur Standorteignung).

Dies kann auf zwei Wegen geschehen:

  1. durch einen Vergleich der standortspezifischen Windbedingungen mit den Windbedingungen der Typenprüfung,
  2. durch einen Vergleich der standortspezifischen Lasten mit den Lasten der Typenprüfung. Hier dienen die standortspezifischen Windbedingungen als Eingangswerte für die Ermittlung der standortspezifischen Lasten. 

In beiden Fällen wird im Rahmen eines Gutachtens zur Standorteignung kein neuer Standsicherheitsnachweis für Turm und Gründung geführt, sondern es werden jeweils die Randbedingungen der Typenprüfung, also des bestehenden Standsicherheitsnachweises, überprüft. Erst wenn die standortspezifischen Lasten die Auslegungslasten der Typenprüfung überschreiten, wird ein neuer Nachweis für Turm und Gründung im Sinne der DIBt-Richtlinie erforderlich.

Wir sind Ihr Partner für die Bewertung der Standorteignung von WEA in Windparks

Die Firma Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG ist ein Spezialist für die Erstellung von Gutachten zur Standorteignung für Windparks. Gern können Sie uns kontaktieren und ein Angebot für die Erstellung eines Turbulenzgutachtens einholen.

Die Berechnung der Turbulenzgutachten erfolgt mit unserer Web-Plattform wake2e. Dieses Berechnungsprogramm steht unseren Kunden auch während der Planungsphase der Windparks zur Kontrolle der Turbulenzen zur Verfügung. Der durch uns als Sachvertändige erstellte Standsicherheitsnachweis (Turbulenzgutachten), den Sie für die Baugenehmigung benötigen, schließt sich so problemlos an Ihre  Planungsphase an.