Mit der neuen DIBt-Richtlinie für Windenergieanlagen von 2012, die mittlerweile in allen Bundesländern eingeführt ist, werden im Rahmen der Genehmigung zusätzlich zum Turbulenzgutachten weitere Nachweise erforderlich. Wir können diese zusätzlichen Nachweise für Sie führen und bereits vorliegende Gutachten entsprechend anpassen. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick wann und welche weiteren Nachweise erforderlich werden.
Bewertung der Standorteignung nach DIBt 2012 - FAQs
- Ist eine Bewertung der Standorteignung einer WEA nach DIBt 2012 nur für geplante WEA durchzuführen, die auch eine Typenprüfung nach DIBt 2012 besitzen?
- Nein, das Verfahren nach DIBt 2012 ist für alle neu geplanten WEA durchzuführen ‐ unabhängig von Ihrer Typenprüfung (siehe auch obige Grafik zum Vergleich der Windbedingungen).
- Was ist ein "komplexer" Standort?
- Die Komplexität eines Standortes wird auf Basis der Höhendaten ermittelt und bewertet die Höhendifferenzen und Steigungen im Gelände. Werden bestimmte Grenzwerte überschritten, ist der Standort komplex. Dies wird z.B. in der Software wake2e automatisch für jeden Standort überprüft.
- Muss immer eine Standortbesichtigung durchgeführt werden?
- Eine Standortbesichtigung ist nach DIBt 2012 im Rahmen der Bewertung der Standorteignung immer erforderlich. Das Gutachten zur Standorteignung einer WEA und damit auch die Standortbesichtigung, deren Dokumentation und Bewertung werden während des Genehmigungsverfahrens der geplanten WEA zu einem Teil der Baugenehmigung. Daher muss die Standortbesichtigung, deren Dokumentation und Bewertung bestimmte Anforderungen an Inhalt und Umfang erfüllen.
Wenn Dritte eine Standortbesichtigung durchführen oder bereits geführt haben, kann auch die Dokumentation dieser Standortbesichtigung der Bewertung zugrunde gelegt werden, wenn sie die notwendigen Anforderungen an Inhalt und Umfang erfüllt. Eine erneute Standortbesichtigung ist dann nicht erforderlich. Der Ausführende der Standortbesichtigung und Verfasser der zugehörigen Dokumentation haftet dann für die Richtigkeit der getroffenen Bewertungen. - Wird nach DIBt 2012 die charakteristische oder die repräsentative Umgebungsturbulenzintensität zugrunde gelegt?
- Im Rahmen der Typenprüfung ist nach der DIBt 2012 immer die neueste Regelung zugrunde zu legen. Das ist momentan die repräsentative Turbulenzintensität nach der internationalen Richtlinie IEC 61400-1, Edition 3. WEA, die eine Typenprüfung nach DIBt 2012 besitzen, sind daher auch auf Basis der repräsentativen Umgebungsturbulenzintensität zu bewerten. Bei der Typenprüfung nach DIBt 2004 wurde demgegenüber eine charakteristische Turbulenzintensität zugrunde gelegt. WEA mit einer Typenprüfung nach DIBt 2004 sind daher auch bei einer Bewertung der Standorteignung nach DIBt 2012 weiterhin auf Basis einer charakteristischen Turbulenzintensität zu bewerten.
- Was sind charakteristische und repräsentative Turbulenzintensität?
- Die charakteristische Turbulenzintensität ist die Turbulenzintensität, die 84% aller am Standort auftretenden Werte abdecken soll. Die repräsentative Turbulenzintensität soll demgegenüber 90% der Werte abdecken und ist daher für denselben Standort stets größer als die charakteristische Turbulenzintensität.
- Vorgehen bei Überschreitungen von Windbedingungen:
- Überschreitungen von Windbedingungen, wie z.B. der effektiven Turbulenzintensität sind keine Seltenheit und bedeuten in den meisten Fällen nicht automatisch, dass die Standorteignung von geplanten oder bestehenden WEA grundsätzlich nicht gegeben ist.
Es ist im Gegenteil gerade notwendig diese Überschreitungen im betreffenden Gutachten auszuweisen, da sie als Eingangsdaten für weitergehende Betrachtungen der Belastungen einzelner WEA zum Nachweis der Standorteignung dienen können. - Weitergehende Betrachtungen
- Diese weitergehenden Betrachtungen werden in der Regel vom jeweiligen Hersteller durchgeführt.
- Optimierungen durch Betriebsbeschränkungen
- Durch die Berücksichtigung von Betriebsbeschränkungen besteht die Möglichkeit die Belastungen durch oder von einzelnen WEA im Windpark zu optimieren und Überschreitungen der effektiven Turbulenzintensität an geplanten oder bestehenden WEA zu vermeiden.
- Wie werden Dokumente zur Auslegung und Typenprüfung verwendet?
- Zum Zeitpunkt der Bewertung der Standorteignung steht oftmals nicht fest, welche Dokumente im Rahmen des Genehmigungsverfahrens später bei der Behörde eingereicht werden. Die verwendeten Dokumente zu den Auslegungswerten müssen daher nicht zwingend mit den Dokumenten übereinstimmen, welche im Rahmen des Bauantrages bzw. der Baugenehmigung später vorgelegt werden. Sie dienen bei der Erstellung von Gutachten zur Standorteignung lediglich als Quellenangabe für die verwendeten Auslegungswerte. In der Regel ändern sich einmal festgelegte und zertifizierte Auslegungswerte für einen konkreten WEA-Typ nicht mehr. Daher ist es nicht zwingend notwendig die aktuellste Version der jeweiligen Typenprüfung zu zitieren. Es ist im Rahmen der Baugenehmigung daher zu prüfen, ob die im Gutachten aufgeführten Auslegungswerte mit den Auslegungswerten in den zur Baugenehmigung vorgelegten Dokumenten übereinstimmen.